Die Europäische Bankenaufsicht “EBA” hat ein Dokument veröffentlicht, in dem sie sich erneut intensiv mit digitalen Währungen wie Bitcoin beschäftigt. Statt über neue Konzepte zur Eindämmung von Straftaten und missbräuchlicher Nutzung zu sinnieren, fordert die EBA die Anwendung von überholten Regulierungsmethoden auf virtuelle Währungen. Weil keine dieser Maßnahmen möglich ist (weder technisch, noch im Einklang mit den Ideaalen und grundlegend wichtigen Eigenschaften von virtuellen Währungen) forciert sie damit unnötigerweise einen Konflikt zwischen Bankensystem und den Befürwortern von digitalen Währungen. Die EBA sollte sich ihrer Verantwortung bewusst sein und auf die Dialog-Angebote der Bitcoin-Community eingehen und nicht an einer Spaltung der Gesellschaft bei diesem wichtigen Thema arbeiten.

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Der Analyse der EBA: Gefahren für das Establishment
Die EBA analysiert in ihrem zweiten umfangreichen Dokument zum Thema virtuelle Währungen das sogenannte Risikopotential von virtuellen Währungen. Dabei erkennt die EBA an, dass es sich seit der Erfindung der Blockchain mit verteiltem proof-of-work durchaus um ein neues Kapitel in der Geschichte der virtuellen Währungen handelt und man neu über die Möglichkeiten der Regulierung reflektieren muss. Weil die EBA ihren Auftrag so versteht, dass sie sich um die “Stabilität und Sicherheit” im Zahlungsverkehr zu kümmern hat, interessiert sie sich vorrangig für die Probleme die Bitcoin für das etablierte Zahlungsverkehrssytem verursacht. Eine neutrale Betrachtung der Potentiale wird vollständig vernachlässigt.
Insgesamt identifiziert die EBA über 70 sogenannte Risiken. Diese Zahl ist vollkommen willkürlich gewählt und entbehrt jeder formellen Grundlage. So wird zum Beispiel die Möglichkeit Opfer eines betrügerischen Händlers (Risk A21) zu werden, den man mit Bitcoin bezahlt als Risiko von Bitcoin dargestellt. Dass dies ein gewöhnliches Risiko jedes Geschäfts ist, wird außer acht gelassen. Man muss also davon ausgehen, dass die EBA möglichst viele Risiken ausweisen wollte. Zu welchem Nutzen überlasse ich der Spekulation des Lesers.
Die “Risiken für Nutzer” sind eine Zusammenfassung der Ideale von Bitcoin
Zunächst beschäftigt sich die EBA mit den Risiken für Nutzer von Cryptowährungen. Dabei wird der Nutzer als unmündiger Laie dargestellt, der nicht in der Lage ist, die Konsequenzen seiner Handlungen selbst abzuschätzen. Die EBA möchte ihn vor sich selbst schützen. Es wird zum Beispiel davon ausgegangen, dass der Nutzer von digitalen Währungen nicht in der Lage ist, sich vollständig zu informieren (Risk A09) und diese Informationen korrekt zu verarbeiten. Auch die Möglichkeit, dass man Software falsch bedienen kann (A24) oder sein Passwort vergisst (A26) und dadurch Geld verliert hält die EBA für eine Zumutung, der ein Nutzer nicht ausgesetzt werden darf. Auch beim Einkauf einer neuen virtuellen Währung ist der Nutzer nach Ansicht der EBA dem “Herausgeber” der virtuellen Währung ausgeliefert, wenn dieser nachträglich Eigenschaften des Protokolls abändert (Risk A08). Natürlich sind all diese Eigenschaften keine Risiken, sondern mit Absicht im Bitcoin Protokoll eingeführt worden. Letzteres sogenannte Risiko ist sogar frei erfunden, weil die Prämissen von der EBA nicht verstanden werden. Ich gehe im Folgenden etwas genauer auf diese Punkte ein.
Zunächst ist jede virtuelle Währung, die nicht zentral herausgegeben wird, durch ein quelloffenes Protokoll beschrieben. Ausnahmslos. Sonst erfüllt sie nicht die Definition einer virtuellen Währung im Sinne von Bitcoin und ist mit e-Gold oder sonstigen überholten zentralisierten Technologien gleichzusetzen. Sobald der Quellcode für den Nutzer einsehbar ist, hat dieser natürlich sofort alle nötigen Informationen vorliegen, um die Güte der vorgestellten (und möglicherweise zum Verkauf stehenden) virtuellen Währung abzuschätzen. Falls er selbst nicht in der Lage ist den Quellcode zu lesen, kann er Experten seines Vertrauens hinzuziehen um sich ein Urteil zu bilden. Wenn er Aussagen von wildfremden Betrügern zur Güte der Währung vertraut, ist er selbst schuld und wird durch einen etwaigen finanziellen Verlust eine wertvolle Lektion lernen. Risk A09 is a feature, not a bug.
Wenn jemand mit Bitcoin Geld verschickt, will der Empfänger natürlich sicher sein, dass der Sender das Geld nicht einfach wieder zurückholen kann. Deshalb sind Transaktionen nicht umkehrbar. Zumindest nicht ohne die Einwilligung des Empfängers. Hierbei wird Bargeldverkehr nachgebildet. Wenn ein 10-Euro-Schein übergeben wurde, kann man diesen auch nicht mehr zurück erlangen. Wenn jetzt jemand dem falschen Empfänger einen 10-Euro-Schein in die Hand drückt, ist er auch davon abhängig, dass der Empfänger einwilligt, den 10-Euro-Schein wieder zurück zu geben. Er kann möglicherweise gerichtlich dazu gezwungen werden, wenn seine Identität bekannt ist und der Irrtum bewiesen werden kann. Aber das gilt natürlich auch für Bitcoin. Eine “Fehlbedienung” der Software ist also ein Fehler des Senders, der nicht vermeidbar ist, wenn der Empfänger die Sicherheit einer nicht umkehrbaren Transaktion haben will. Risk A24 is a feature, not a bug.
Um Bitcoins zu versenden benötigt der Nutzer das korrekte Passwort. Zumindest wenn er die privaten Schlüssel für sein Wallet ordnungsgemäß verschlüsselt hat. Dies ist keine Schikane, sondern ein Sicherheitsmerkmal. Denn jeder, der die Bitcoins des Nutzers ausgeben will, benötigt eben dieses Passwort. Für den Nutzer ist es ein sehr großes Risiko, wenn jemand auf seine Bitcoins zugreifen kann, ohne dieses Passwort zu kennen. Er nimmt deshalb gerne in Kauf, dass er beim Verlust seines Passworts keinen Zugriff mehr auf die Bitcoins hat. Alles andere wäre eine Sicherheitslücke. A26 is a feature, not a bug.
Wenn eine neue virtuelle Währunge herausgegeben wird, dann wird zunächst der Quellcode veröffentlicht. Wird dieser geheim gehalten, ist höchste Skepsis angesagt. Eine Währung ohne quelloffenes Protokoll erfüllt ohnehin nicht die Definition einer virtuellen Währung im Sinne von Bitcoin und ist deshalb auch nicht von diesem Dokument der EBA zu betrachten. Wenn der Quellcode offen ist, kann jeder die Prinzipien der virtuellen Währung nachvollziehen. Der “Herausgeber” der Währung ist danach weitestgehend unwichtig. Sollte er eine Änderung am Protokoll durchführen, befindet sich der Nutzer der Währung in einer Opt-In-Situation. Er kann wählen, ob er seinen Client auf die neue Version aktualisiert oder die alte Version der Software und damit des Protokolls benutzt. Aus philosophischer Sicht ist es besonders schön, dass in dieser Situation zwangsläufig der kategorische Imperativ umgesetzt wird. Wenn die durch den “Herausgeber” (oder eigentlich durch jeden der will) vorgeschlagenen Verbesserungen allen Nutzern der Währung einen größeren Nutzen versprechen, werden sie ihre Clients aktualisieren und ab sofort die neue Version des Protokolls und damit quasi auch eine neue Währung benutzen. Sollten die Änderungen zum Nachteil für die meisten Nutzer im System sein, werden ebendiese sich nicht an der Aktualisierung beteiligen und der Änderungsvorschlag wird nicht angenommen. Das ist ein sehr wichtiges und wunderbares Prinzip in der Dynamik der Veränderung und Erweiterung von Bitcoin. Es ist genial, weil jedwede Missbrauchsmöglichkeit des Herausgebers ausgeräumt wird. Die Nutzer sind der Souverän. Dass die EBA dies nicht versteht ist vielleicht einer der traurigsten Punkte am ganzen Dokument. Das hier gesagte gilt nämlich auch für allen anderen Risiken, die die EBA mit der vollkommen falschen, geradezu verdrehten Phrase “The risk arises because anyone can anonymously create (and subsequently change the
functioning of) a VC scheme. ” zu begründen versucht. Es ist schlicht falsch und das Risiko in der Folge nicht existent. Risk A08 is invented.
Auch bei virtuellen Währungen haben Vernunft und Sorgfalt ihre Berechtigung nicht verloren
Nach den Risiken für die Nutzer geht die EBA auf Risiken für Händler und Marktplätze ein. Diese sind zum Großteil nicht spezifisch für virtuelle Währungen, sondern können als Risiken von “unprofessionell geführten Unternehmungen” und Risiken von “Märkten mit kriminellen Teilnehmern” bezeichnet werden. Warum diese generellen Risiken bei einer Analyse von virtuellen Währungen erneut und teilweise redundant – geradezu Mantra-artig – aufgezählt werden ist geradezu unseriöse Panikmache.
Risiko “Verbrechen”
Danach beschäftigt sich die EBA mit dem “Risiko”, dass Bitcoins von Verbrechern und – natürlich!!! – Terroristen benutzt werden können. Im Wesentlichen lässt sich in diesem Abschnitt die Abkürzung “VCs” durch “Bargeld” ersetzen ohne die Aussagen zu verändern.
Man kann dazu nur sagen: Jeder soll Bitcoin benutzen können. Das ist die Idee. Radikal jeder. Terroristen, Pädophile, Verbrecher und Menschenschieber. Aber auch Bürger, politisch verfolgte, Menschen in Ländern mit Sanktionen, Menschen die keinen Zugang zum Bankensystem haben, Menschen die ihren liebsten Geld schicken wollen und dafür von Western Union über den Tisch gezogen werden, politische Organisationen, deren Mitglieder nicht identifiziert werden wollen und andere. Welche Liste ist wohl länger?
Bedenklich ist, dass die EBA der Meinung zu sein scheint, dass es im Interesse der Bitcoin Nutzer sein könnte, einzelne Akteure aus dem System auszuschließen. Sie scheinen gar nicht auf die Idee zu kommen, dass Bitcoiner es gut finden, dass Verbrecher Bitcoin benutzen können. Denn das tun sie! Und nicht, weil sie Verbrecher gut finden. Ganz und gar nicht. Die meisten – mich mit eingeschlossen – sind gegen Verbrecher und freuen sich, wenn diese gerecht bestraft werden. Sie sind nur der Meinung, dass die Möglichkeit einzelne Akteure auszuschließen eine Missbrauchsmöglichkeit durch eine zentrale Instanz darstellt. Die Erfahrung hat sie gelehrt, dass bei Einräumung einer solchen Kontrollmöglichkeit die Gefahren des Missbrauchs viel größer sind, als die Gefahren die durch die Zulassung von Verbrechern zum System entstehen. Von diesem Standpunkt wird auch niemand, der wirklich von Bitcoin überzeugt ist, abweichen. Es gibt hier keine Verhandlungsmasse. Die EBA muss dies akzeptieren. Ein Teil der Bitcoiner wird permanent daran arbeiten, Bitcoin weiter zu anonymisieren und die Kontrollmöglichkeiten des Staates oder der EBA vollständig auszuradieren. Die EBA sollte darüber nachdenken, wie Verbrechen verhindert werden, ohne dass sie den Fluss der Finanzmittel von Verbrechern blockieren kann. Der Versuch solche Blockademöglichkeiten in Bitcoin einzuführen ist Zeitverschwendung und entsprechende Bemühungen werden lediglich zu Kollateralschäden durch die Kriminalisierung unbescholtener Nutzer führen.
Risiken für das System – better start shitting your pants EBA
Die Risiken von virtuellen Währungen für das Finanzsystem im Allgemeinen spielt die EBA naturgemäß herunter. Immerhin hätte sie bei Ablösung des aktuellen Finanztransaktionssystems durch virtuelle Währungen auch keine Daseinsberechtigung mehr. Festzuhalten ist aber, dass die Bitcoin-Community daran arbeitet, dass Instanzen zur Bekämpfung des Missbrauchs der zentralen Kontrollmechanismen durch Banken und andere Institute (das ist der eigentliche Sinn der EBA) schlicht nicht mehr nötig sind. Durch die Ausmerzung aller Missbrauchsmöglichkeiten. Dieser Ansatz ist natürlich geringfügig nachhaltiger als das, was die EBA heute mit fragwürdigem Erfolg versucht.
Virtual currencies sind gefährlich! Aber keine Panik, die EBA hat die Lösung
Nach dieser umfangreichen “Analyse” der Gefahren von Bitcoin (Gefahren vor allem für einzelne Akteure die vom aktuellen System unverhältnismäßig profitieren – wie Banken und Kreditkartenunternehmen – und Risiken für die Anwendbarkeit von Strafverfolgungsmechanismen, die gar nicht nötig sind um die Anzahl von Verbrechen einzuschränken) entwirft die EBA dann einen Ansatz zur Regulierung von Bitcoin.
Bevor ich darauf eingehe, erlaube mir der Leser einen kurzen Diskurs: Ich wünschte mir eine Zusammenarbeit von Bitcoin-Unterstützern auf der einen und Regulierungsbehörden auf der anderen Seite ein bisschen so, wie Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgebern. Zu Beginn werden von beiden Seiten Maximalforderungen formuliert um sich am Ende von zähen Verhandlungen in der Mitte zu treffen. Bei Bitcoin haben wir aber leider ein grundlegendes Problem. Es gibt – und das finde ich persönlich manchmal sehr anstrengend – keinen Mittelweg. Die Grundsätze und Alleinstellungmerkmale von Bitcoin sind eben, dass viele Kontrollmöglichkeiten des aktuellen Systems nachhaltig abgeschafft wurden und nicht wieder eingeführt werden können, ohne den Bitcoin quasi abzuschaffen bzw. einfach in das alte System zu integrieren. Das Wort Regulierung existiert mit Bitcoin für Finanztransaktionen nicht mehr. Auch wenn die EBA naturgemäß keine Freude darüber empfinden wird, dass es Leute gibt, die daran arbeiten sie abzuschaffen, erwarte ich trotzdem im Rahmen einer Analyse, die als Diskussionsgrundlage gelten soll, dass man sich auch einmal damit beschäftigt, was die Movitation der treibenden Kräfte hinter diesem neuen Phänomen ist und ob diese nicht vielleicht sogar eine Lösung für ein Problem gefunden haben, welches die Menschheit seit Jahrhunderten geißelt. Womöglich haben wir Bitcoiner ja auch unrecht. Aber ich erwarte, dass sich die EBA dann inhaltlich damit auseinandersetzt und uns argumentativ in die Defensive drängt.
Statt dessen scheint die EBA lediglich einen Hammer zu besitzen. Damit sieht natürlich alles aus wie ein Nagel. Und der hat eingeschlagen zu werden.
Als Lösung für die “Probleme” die durch die Dezentralität der virtuellen Währungen entstehen, fordert die EBA die Einführung von zentralen Instanzen, die alles kontrollieren: Die Weiterentwicklung des Protokolls, die Validität von Transaktionen, die Identität von Benutzern und den Ausschluss sowie die Zulassung von Nutzern. Ich persönlich bin entsetzt, dass die EBA sich nicht entblödet, Papier mit diesen geradezu verrückten Vorschlägen zu verschwenden. Sollte der Bitcoin in dieser Weise abgeändert werden, dann ist der Bitcoin abgeschafft, aufgelöst und nicht mehr existent. Aber eben deshalb wird niemand, der Bitcoin nutzt sich solchen Regularien fügen. Wie oben beschrieben ist jede Art der Zentralität mit der Innovation von Bitcoin nicht vereinbar. Natürlich kann man die Nutzer von Bitcoin kriminalisieren. Aber gerade die kriminellen Nutzer von Bitcoin hätten damit wohl das geringste Problem. Bitcoin würde “in der Unterwelt” weiter bestens genutzt werden können. Nur die Vorteile für die “rechtschaffene Gesellschaft” wären zumindest bis auf weiteres aufgelöst.
Die Vorschläge der EBA sind vergleichbar mit der tollen Idee des Wissenschaftlers, der einen Weltraumspaziergang ohne Anzug für möglich erklärt, unter der Voraussetzung, dass im Weltall eine Atmosphäre mit ausreichend Sauerstoff herrscht. Selbst wenn ich ein Feind von Bitcoin wäre und große Angst vor dem Verfall unserer Gesellschaft hätte oder mir Sorgen um meine Profite aus meinen durch Mario Draghi aufgeblähten Spekulationsgeschäften hätte, würde mich dieser Teil des Dokuments der EBA zutiefst verärgern. Die Methoden sind schlicht nicht anwendbar. Konsequent und logisch, sowie im Interesse der Stakeholder des aktuellen Finanzsystems (Banken, Investoren, Politiker, sogenannte Strafverfolgungsbehörden) ist lediglich ein Verbot von Bitcoin. Das kann und sollte die EBA ruhig beim Namen nennen, wenn sie denn genug Weitblick für diese Erkenntnis besitzen.
Fazit: Ist die EBA unzurechnungsfähig oder spielt sie ein perfides Theaterstück?
Ich frage mich nach dem Studium des Dokuments der EBA ob die Mitarbeiter dort einfach nicht in der Lage sind, die Technologie Bitcoin und die Ziele der Community richtig zu verstehen, oder ob sie sich absichtlich dumm stellen um einer langfristigen Strategie Vorschub zu leisten, deren Ziele noch unklar sind.
Möglich wäre es, dass die EBA weiß, dass die Forderung nach der Einführung von zentralen Instanzen in Bitcoin nicht erfüllbar ist. Sie dennoch zu fordern könnte ein scheinbares Angebot sein, Bitcoin in das bestehende System zu integrieren. Wenn dann klar wird, dass sich Bitcoin nicht integrieren lassen will und kann, kann die EBA womöglich auf ihr großzügiges “Angebot” verweisen und die Bitcoin-Community als nicht einsichtig darstellen. Sollte sich die Community auf die Ansätze der EBA einlassen und zum Beispiel behaupten, dass man über die Blockchain Verbrecher leichter finden könnte und insgesamt auch niemand ein Interesse daran hätte, die bestehenden Währungs- und Finanztransaktionssysteme zu destabilisieren, müssten wir uns irgendwann zumindest den Vorwurf der arglistigen Täuschung gefallen lassen. Bei einer gesellschaftlichen Debatte, ob wir Bitcoin freigeben oder kriminalisieren wollen, wird uns das sicher nicht helfen. Ich bin deshalb der Meinung, dass die Bitcoin-Community bereits heute Klartext reden muss. Wir müssen die Gesellschaft darauf vorbereiten, dass uns mit Bitcoin eine harte Landung nach einem unsäglichen Flug durch das Zeitalter der zentralen Instanzen bevorsteht und sie so gut wir können darauf vorbereiten und davon überzeugen, dass Opfer nötig sind um eine bessere Zukunft für die meisten (außer die Profiteure des jetzigen Systems – die dürfen ruhig einmal leiden) zu ermöglichen. Wir dürfen uns nicht von der EBA und den Strippenziehern dahinter auf Aussagen à la “Es wird nicht so schlimm.”, “Keiner kann etwas verlieren.” einlassen. Das wäre inhaltlich falsch und feige.
Hallo Levin,
erstmal großes Kompliment und Dankeschön für die tolle „Übersetzung“ und Analyse der 70 Pseudoargumente der EBA. Gleich nach der Veröffentlichung durch die EBA vor einigen Wochen habe ich das ehrlich gesagt nicht ernstnehmen können, was da aufgetischt wurde. Genauer, kein einziges Risiko von den vermeintlich 70 konnte mich (als Bitcoiner der „ersten Stunden“ aber auch als ganz gewöhnlicher Nutzer von BTC) auch nur annähernd überzeugen.
„Bei Bitcoin haben wir aber leider ein grundlegendes Problem. Es gibt – und das finde ich persönlich manchmal sehr anstrengend – keinen Mittelweg. …
Auch wenn die EBA naturgemäß keine Freude darüber empfinden wird, dass es Leute gibt, die daran arbeiten sie abzuschaffen, erwarte ich trotzdem im Rahmen einer Analyse, die als Diskussionsgrundlage gelten soll, dass man sich auch einmal damit beschäftigt, was die Movitation der treibenden Kräfte hinter diesem neuen Phänomen ist und ob diese nicht vielleicht sogar eine Lösung für ein Problem gefunden haben, welches die Menschheit seit Jahrhunderten geißelt“
Genau das ist aber der Punkt: Wenn man (sehr) großzügig ist und sich in Zentralbanker & Co. hineinversetzt ist das m.E. mehr als verständlich, dass hier mit ALLEN verfügbaren Mitteln um die eigene EXISTENZ (!) gekämpft wird. Und in Existenzkämpfen zählt alleine das Gefühl (hier: Angst auf Seiten des ZentralbankKonsortiums) und kein einziges stichhaltiges Argument. Hier wird und werden in Zukunft nur mit Messer und Schwert verteitigt was im Todeskampf noch zu verteidigen möglich ist… Denn das mit Bitcoin das etablierte zentralistische und monopolistische Banken- und Währungssystem dem Tode geweiht ist dürfte jedem klar sein, der in dem System drinhängt bzw. sich damit ernsthaft (!) auseinandersetzt. Würde sich nicht jeder so verhalten, der von dem „System“ existentiell abhängig ist?
„Wir müssen die Gesellschaft darauf vorbereiten, dass uns mit Bitcoin eine harte Landung nach einem unsäglichen Flug durch das Zeitalter der zentralen Instanzen bevorsteht und sie so gut wir können darauf vorbereiten und davon überzeugen, dass Opfer nötig sind um eine bessere Zukunft für die meisten (außer die Profiteure des jetzigen Systems – die dürfen ruhig einmal leiden) zu ermöglichen. Wir dürfen uns nicht von der EBA und den Strippenziehern dahinter auf Aussagen à la “Es wird nicht so schlimm.”, “Keiner kann etwas verlieren.” einlassen. Das wäre inhaltlich falsch und feige.“
Wenn das ein Weg sein könnte würde es mich riesig freuen ?
Gruß Harry