
Kryptowährung: Was muss in der Steuererklärung angegeben werden?
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Die Kryptowährung Steuer umgehen ist recht einfach, zerrt aber mitunter am Nervenkostüm. Denn bei Gewinn kann die Steuer für Bitcoin & Co. vermieden werden, indem man die Kryptowährung länger als ein Jahr hält oder wenn man unter den Freigrenzen von 600 Euro (für alle privaten Veräußerungen) bleibt. Hält man die Kryptowährung allerdings nicht länger als ein Jahr oder überschreitet man die Freigrenzen, muss der Krypto-Gewinn versteuert werden. Für die Gewinnermittlung dürfen vom Veräußerungsgewinn die Anschaffungskosten/ Werbungskosten, hierzu gehören bspw. Einkaufspreis, Marktplatzgebühren und Transaktionsgebühren, abgezogen werden. Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung? Viel diskutiert ist die Frage, ob ein Steuerpflichtiger auch einen Verlust aus dem Handel mit Bitcoins in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Der Fall ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich muss das Finanzamt auch die Verluste aus solchen Geschäften berücksichtigen. Jedoch sind die Verluste nur mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar. Es ist also nicht zulässig, den Verlust aus einem Bitcoin-Verkauf mit dem Arbeitslohn oder mit Mieteinnahmen zu verrechnen. Alle Einkunftsarten werden für sich alleine betrachtet.
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Steuern für bitcoin
Andere Länder sind Deutschland in diesem Bereich schon etwas voraus und haben bereits spezifische Regelungen für den Handel mit Kryptowährungen definiert. So etwa Portugal. Dort beschloss die Regierung Anfang 2022, Kryptos nicht mehr als Vermögenswert, sondern als Zahlungsmittel einzustufen, wodurch einige Steuern entfallen. Mittlerweile hat sich dies allerdings wieder geändert und Investoren zahlen seit dem 1. Januar 2023 auch hier Steuern auf ihre Krypto-Gewinne. Zusätzlich gibt es eine Haltefrist von einem Jahr, nachdem Krypto steuerfrei ist. Für diejenigen, die eine Krypto-Steuer umgehen möchten, gibt es jedoch immer genug alternative Länder, wie z.B. Malta, Schweiz oder Singapur. Steuern mit Kopf Hat A im vorherigen oder laufenden Jahr Verluste gemacht, kann er diese zudem mit den Gewinnen verrechnen. Hierbei muss beachtet werden, dass Gewinne und Verluste gleichartig sein müssen – ein Verlust aus einem Handel mit Ether kann nicht mit dem Gewinn aus einem Geschäft mit Bitcoin verrechnet werden.